Die KommAustria hat die Anträge auf „Zuerkennung der Parteistellung im am 04.07.2018 formlos eingestellten Verfahren betreffend ‚Mein Bundesland‘, dessen Fortführung unter Teilnahme der Beschwerdeführerinnen als Parteien und Akteneinsicht in den gesamten Verfahrensakt (auch) als Parteien des formlos eingestellten Verfahrens“ von insgesamt 24 Antragstellerinnen gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 88/2023, zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“