Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 22 Abs. 1 und 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) die Bewilligung zur Veranstaltung und digitalen Verbreitung des Fernsehprogramms „KRONEHIT TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 05.06.2025, GZ 2025-0.329.025-2-A, zugeordneten Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes