Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 22 Abs. 1 und 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) die Bewilligung zur Veranstaltung und digitalen Verbreitung des Fernsehprogramms „KRONEHIT TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 05.06.2025, GZ 2025-0.329.025-2-A, zugeordneten Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.