• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    04.06.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk#Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen – Berufsgruppe Luftfahrt #Verein Aviation Industry Austria – Dachverband Luftfahrt#anonymisiert
  • GZ
    2024-0.825.302-19-A

Beschwerde gegen den ORF

1. Die KommAustria hat die Beschwerde des Fachverbands der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen – Berufsgruppe Luftfahrt und des Vereins Aviation Industry Austria – Dachverband Luftfahrt gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die KommAustria hat die Beschwerde von A gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.

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