1. Die KommAustria hat die Beschwerde des Fachverbands der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen – Berufsgruppe Luftfahrt und des Vereins Aviation Industry Austria – Dachverband Luftfahrt gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die KommAustria hat die Beschwerde von A gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.