1. Die KommAustria hat die Beschwerde des Fachverbands der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen – Berufsgruppe Luftfahrt und des Vereins Aviation Industry Austria – Dachverband Luftfahrt gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die KommAustria hat die Beschwerde von A gegen den am 10.11.2024 in der Sendung „ZIB 1“ ausgestrahlten Beitrag betreffend CO2-Emissionen durch Privatjets gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes