Die KommAustria hat über Antrag der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 18.09.2024, KOA 1.315/24-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SCHOENBERG NOE (Mobilfunkmast) 94,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Frequenzänderung auf 94,2 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolgedessen nunmehr „SCHOENBERG NOE (Mobilfunkmast) 94,2 MHz“.
Das technische Anlageblatt (Beilage 1) bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
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