Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter versuchsweiser Nutzung der Übertragungskapazitäten gemäß Spruchpunkt 4.a. und 4.b. zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels „further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service“ (feMBMS) („5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber