Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm mit §§ 35, 36 und 37 ORF-G festgestellt, dass der ORF am 23.07.2024 um ca. 17:40:45 Uhr im Rahmen der Sendung "Spielräume" im Hörfunkprogramm "Ö1" durch die Ausstrahlung von Eigenwerbung für die in der "Edition Ö1" erschienene Doppel-CD "2022 & 2023 Glatt & Verkehrt: Neue Welt – Das Lied bleibt" die Bestimmung des § 14 Abs. 4 Satz 1 ORF-G verletzt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF