Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm mit §§ 35, 36 und 37 ORF-G festgestellt, dass der ORF am 23.07.2024 um ca. 17:40:45 Uhr im Rahmen der Sendung "Spielräume" im Hörfunkprogramm "Ö1" durch die Ausstrahlung von Eigenwerbung für die in der "Edition Ö1" erschienene Doppel-CD "2022 & 2023 Glatt & Verkehrt: Neue Welt – Das Lied bleibt" die Bestimmung des § 14 Abs. 4 Satz 1 ORF-G verletzt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes