Die KommAustria hat den Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen gemäß § 4 AMD-G von A vom 22.05.2024 wird wegen nicht vollständiger Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.