• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    24.07.2024
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.135/24-019

Zurückweisung des Antrags auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen gemäß § 4 AMD-G

Die KommAustria hat den Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen gemäß § 4 AMD-G von A vom 22.05.2024 wird wegen nicht vollständiger Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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