Die Anzeige von A betreffend den Twitch-Kanal „kuroren_ttv“, abrufbar unter https://twitch.tv/kuroren_ttv, wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung