Die Anzeige von A betreffend den Twitch-Kanal „kuroren_ttv“, abrufbar unter https://twitch.tv/kuroren_ttv, wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF