• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    16.07.2025
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    o.Univ.-Prof. Dr. Josef Zechner
  • GZ
    2025-0.254.202-9-A

Festlegung der Gebühren für Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen

Die KommAustria hat auf Antrag des nichtamtlichen Sachverständigen o.Univ.-Prof. Dr. Josef Zechner die Gebühren für die Erstellung des Gutachtens zur Anpassung des WACC für das Jahr 2025 auf dem Vorleistungsmarkt „Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW“ vom 12.06.2025 gemäß § 53a Abs. 2 AVG iVm § 30 Z 1 und § 34 Abs. 1 und 5 GebAG und § 273 ZPO folgt festgesetzt:

Gebühr für Mühewaltung EUR XXX
Kosten für die Beiziehung von Univ.-Prof. Dr. Otto Randl EUR XXX
Umsatzsteuer (20 %) EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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