Die KommAustria hat die am 02.06.2025 bei der KommAustria eingelangte Beschwerde von A betreffend eine ORF-Dokumentation über Hochwasserzonen gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.