• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    06.08.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH
  • GZ
    2025-0.285.112-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH als Anbieterin des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ATV Aichfeld“ § 9 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2024 bis zum 31.12.2024 keine Aktualisierung und Übermittlung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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