Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 A die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 27.08.2025 bis 29.08.2025 erteilt.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF