Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 A die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 27.08.2025 bis 29.08.2025 erteilt.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in anonymisierter Fassung veröffentlicht.