Die KommAustria hat über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.231/22-008, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „TV Berlin“ sowie der Bereitstellung der Zusatzdienste „Teletext“ und „HbbTV“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 18.07.2025, 2025-0.384.800-3-A, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes