• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.08.2025
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    Normann Engineering GmbH
  • GZ
    2025-0.640.542

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Normann Engineering GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Linzer Straße 139, 4600 Wels, zu verantworten, dass diese als Mediendiensteanbieterin des Kabelfernsehprogramms „Infokanal Scharnstein“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die mit 12.09.2024 ins Firmenbuch eingetragenen Änderungen in ihren direkten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass 90 % der Geschäftsanteile des bisherigen Alleingesellschafters B an A abgetreten wurden sowie dass der bisherige (weitere) selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführer B abberufen wurde und A damit nunmehr alleiniger Geschäftsführer ist, nicht bis zum 31.12.2024 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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