Dei KommAustria hat das Verfahren über die Säumnisbeschwerde von A betreffend seinen Feststellungsantrag vom 07.01.2025 gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz VwGVG eingestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes