• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    13.08.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Planai Grundstückssicherungs GmbH
  • GZ
    2025-0.060.143-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Planai Grundstückssicherung GmbH als Anbieterin des digitalen Fernsehprogrammes „Schladming-Dachstein TV“ die Bestimmungen des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass die im Jahr 2023 erfolgte Änderung in den Eigentumsverhältnissen der an ihr mittelbar beteiligten Raiffeisen-Landesbanken Steiermark AG nicht bis zum 31.12.2024 (insbesondere nicht im Rahmen der am 16.12.2024 erfolgten Aktualisierungsmeldung) der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen