• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.05.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2024-0.686.964-12-A

Zurückweisung einer Beschwerde

Die KommAustria hat das Verfahren über die Säumnisbeschwerde von A betreffend seine Beschwerde gegen den ORF vom 10.09.2024 gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz VwGVG hinsichtlich der in der Beschwerde vorgebrachten Verletzungen der Bestimmungen der §§ 13 Abs. 1, Abs. 3 Z 5 und Abs. 4 sowie 16 Abs. 1 und Abs. 5 Z 4 ORF-G eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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