• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    03.09.2025
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    Radio VM1 GmbH
  • GZ
    2025-0.563.111-5-A

Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio VM1 GmbH vom 14.07.2025 gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Verminderung der Anteile der Senderbetriebs- und Standortbereitstellungs GmbH auf 31,5 % und von Silvano Jäger auf 3,5 % und Übernahme von 50 % der Anteile durch die Jäger Beteiligungs- und Betriebs GmbH und 15 % durch die General Consulting Management GmbH weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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