Die KommAustria hat der Radio VM1 GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die durch die in den Beilagen 1.a. und 1.b. umschriebenen Funkanlagen „KOEFLACH 3 (Gößnitz) 106,2 MHz“ und „VOITSBERG 2 (Arnstein) 106,2 MHz“ gebildete Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres mit Erkenntnis des BVwG vom 10.01.2023, W194 2245842-1/8E, zugeteilten Versorgungsgebietes „Teile der Stadt Graz und des Bezirks Graz-Umgebung“ zugeordnet.
Die Beilagen 1.a. und 1.b. bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Teile der Stadt Graz und der Bezirke Graz-Umgebung und Voitsberg“. Das Versorgungsgebiet umfasst Teile der Stadt Graz und des Bezirks Graz-Umgebung, insbesondere teilweise die Gemeinden Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf bei Graz, Kumberg, Premstätten, Raaba-Grambach, Sankt Radegund bei Graz, Seiersberg-Pirka, Stattegg, Thal und Weinitzen sowie die Gemeinde Feldkirchen bei Graz vollständig und Teile des Bezirks Voitsberg, insbesondere teilweise die Gemeinden Bärnbach, Edelschrott, Krottendorf-Gaisfeld, Köflach, Maria Lankowitz, Mooskirchen, Rosental an der Kainach, Sankt Martin am Wöllmißberg, Stallhofen, Söding-Sankt Johann und Voitsberg, soweit diese mit der zugeordneten Übertragungskapazität versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes