• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.10.2025
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.693.470-1-A

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Kabelnetz 4222 Medien GesmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft, in Marktplatz 12, 4222 St. Georgen an der Gusen, zu verantworten, dass es diese im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms „Infokanal Kabelnetz 4222“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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