• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.09.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Planai Grundstückssicherungs GmbH
  • GZ
    2025-0.143.607-4-A

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Planai Grundstückssicherungs GmbH die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie keine Aufzeichnungen des am 09.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramms „Schladming-Dachstein TV“ hergestellt hat, die eine vollständige und originalgetreue Wiedergabe des Fernsehprogramms ermöglichen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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