Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 26.08.2025 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien Innere Stadt 99,5 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes