• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    03.09.2025
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Justin Bunyai
  • GZ
    2025-0.676.837-1-A

Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2024

Die KommAustria hat Justin Bunyai gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendiensten „justingym_ (Instagram)“, abrufbar unter www.instagram.com/justingym_/, und „justin_gym (TikTok)“, abrufbar unter www.tiktok.com/@justin_gym, der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2024 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in teilanonymisierter Fassung veröffentlicht.

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