Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München, Deutschland, gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 10A“, „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ und „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ sowie „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 10A“, die durch die beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter (Beilagen 1. bis 4.) beschrieben sind, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes