• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    07.10.2025
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.781.091-1-A

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Planai Grundstückssicherung GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Coburgstraße 52, 8970 Schladming, zu verantworten, dass diese als Anbieterin des digitalen Fernsehprogrammes „Schladming-Dachstein TV“ die im Jahr 2023 erfolgte Änderung in den Eigentumsverhältnissen der an ihr mittelbar beteiligten Raiffeisen- Landesbanken Steiermark AG nicht bis zum 31.12.2024 (insbesondere nicht im Rahmen der am 16.12.2024 erfolgten Aktualisierungsmeldung) der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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