Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Planai Grundstückssicherung GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Coburgstraße 52, 8970 Schladming, zu verantworten, dass diese als Anbieterin des digitalen Fernsehprogrammes „Schladming-Dachstein TV“ die im Jahr 2023 erfolgte Änderung in den Eigentumsverhältnissen der an ihr mittelbar beteiligten Raiffeisen- Landesbanken Steiermark AG nicht bis zum 31.12.2024 (insbesondere nicht im Rahmen der am 16.12.2024 erfolgten Aktualisierungsmeldung) der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes