Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Planai Grundstückssicherung GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Coburgstraße 52, 8970 Schladming, zu verantworten, dass diese als Anbieterin des digitalen Fernsehprogrammes „Schladming-Dachstein TV“ die im Jahr 2023 erfolgte Änderung in den Eigentumsverhältnissen der an ihr mittelbar beteiligten Raiffeisen- Landesbanken Steiermark AG nicht bis zum 31.12.2024 (insbesondere nicht im Rahmen der am 16.12.2024 erfolgten Aktualisierungsmeldung) der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.