Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend des unter https://www.youtube.com/@A bereitgestellten Angebots als audiovisueller Mediendienst auf Abruf iSd § 9 Abs. 1 AMD-G wird wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes