Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend des unter https://www.youtube.com/@A bereitgestellten Angebots als audiovisueller Mediendienst auf Abruf iSd § 9 Abs. 1 AMD-G wird wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.