Die KommAustria hat die Anzeige der „Die Presse“ Verlags- Gesellschaft m.b.H. & Co KG vom 08.07.2025 betreffend den Instagram-Kanal „diepresse“, abrufbar unter https://www.instagram.com/diepresse/, als audiovisueller Mediendienste gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht wegen der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes