Die KommAustria hat die Anzeige der „Die Presse“ Verlags- Gesellschaft m.b.H. & Co KG vom 08.07.2025 betreffend den Instagram-Kanal „diepresse“, abrufbar unter https://www.instagram.com/diepresse/, als audiovisueller Mediendienste gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht wegen der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF