Die KommAustria hat die Anzeige der „Die Presse“ Verlags- Gesellschaft m.b.H. & Co KG vom 08.07.2025 betreffend den Instagram-Kanal „diepresse“, abrufbar unter https://www.instagram.com/diepresse/, als audiovisueller Mediendienste gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht wegen der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes