• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.10.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.653.606-3-A

Zurückweisung einer Beschwerde gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 61 Abs. 1 AMD-G

Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 61 Abs. 1 AMD-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrags zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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