• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    29.09.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    "Die Presse" Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG
  • GZ
    2025-0.099.250-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG als Anbieterin des unter https://www.youtube.com/user/diepressecom abrufbaren audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2024 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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