Die KommAustria hat die Beschwerde gegen die Ausstrahlung der Sendung „Waffen für Frieden“ am 23.03.2025 um 22:10 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 und deren Bereitstellung unter on.ORF.at von 23.03.2025 bis 22.04.2025 gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 iVm § 4 Abs. 5 Z 2 und Z 3, § 10 Abs. 3 bis 5 und Abs. 7 sowie iVm § 4 Abs. 1 Z 2 und Z 18 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“