Die KommAustria hat die Beschwerde gegen die Ausstrahlung der Sendung „Waffen für Frieden“ am 23.03.2025 um 22:10 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 und deren Bereitstellung unter on.ORF.at von 23.03.2025 bis 22.04.2025 gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 iVm § 4 Abs. 5 Z 2 und Z 3, § 10 Abs. 3 bis 5 und Abs. 7 sowie iVm § 4 Abs. 1 Z 2 und Z 18 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
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