Die KommAustria hat auf Antrag der oe24 Radio GmbH, gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2024, KOA 1.012/24-024, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 69.c.) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.