• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.10.2025
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    oe24 Radio GmbH
  • GZ
    2025-0.816.950-2-A

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag der oe24 Radio GmbH, gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2024, KOA 1.012/24-024, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 69.c.) bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität, die im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 69.c.), welches einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet, näher umschrieben wird, lautet unverändert „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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