• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.10.2025
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    oe24 Radio GmbH
  • GZ
    2025-0.816.950-2-A

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag der oe24 Radio GmbH, gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2024, KOA 1.012/24-024, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 69.c.) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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