Die KommAustria hat auf Antrag der oe24 Radio GmbH, gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2024, KOA 1.012/24-024, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 69.c.) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen