Die KommAustria hat dem Verein FRI – Freies Radio Innviertel gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 30.09.2025 bis zum 28.09.2026 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „RIED IM INNKREIS 3 (Gymnasium) 89,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen das Stadtgebiet von Ried im Innkreis sowie Teile der angrenzenden Gemeinden Aurolzmünster, Eitzing, Hohenzell, Mehrnbach, Neuhofen im Innkreis, Tumeltsham, soweit dieses durch die im technischen Anlageblatt beschriebenen Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.