Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 25.01.2025 betreffend den Twitch-Kanal „PixelProphecy“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/pixelprophecy, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes