Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 25.01.2025 betreffend den Twitch-Kanal „PixelProphecy“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/pixelprophecy, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"