Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 25.01.2025 betreffend den Twitch-Kanal „PixelProphecy“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/pixelprophecy, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“