Die KommAustria hat auf Antrag des nichtamtlichen Sachverständigen o.Univ.-Prof. Dr. Josef Zechner, geboren am 02.07.1955, die Gebühren für die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme vom 08.09.2025 im Zusammenhang mit der Anpassung des WACC für das Jahr 2025 auf dem Vorleistungsmarkt „Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW“ gemäß § 53a Abs. 2 AVG iVm § 30 Z 1 und § 34 Abs. 1 und 5 GebAG und § 273 ZPO wie folgt festgesetzt:
Gebühr für Mühewaltung EUR XXX
Kosten für die Beiziehung von Univ.-Prof. Dr. Otto Randl EUR XXX
Umsatzsteuer (20 %) EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes