Die KommAustria hat der TNR GmbH auf Antrag die ihr durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2025, GZ 2025-0.816.950-2-A, erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1. bis 73. beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazitäten
71. „EHRENHAUSEN (Weinleiten) 93,4 MHz“,
72. „LEIBNITZ 1 (Wagna) 102,2 MHz“ und
73. „MOLLITSCH (Mobilfunkmast) 93,8 MHz“
versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilagen 71. bis 73. einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
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