• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.11.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2025-0.901.368-6-A

Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter

Die KommAustria hat den Einspruch von A gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 10.12.2025 gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen