• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.11.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2025-0.901.414-6-A

Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter

Die KommAustria hat den Einspruch von Mag. Stefan Binder gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 10.12.2025 gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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