• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.11.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2025-0.901.443-6-A

Stattgabe eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter

Die KommAustria hat dem Einspruch von A gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 10.12.2025 wird gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G stattgegeben und die Aufnahme der Einspruchswerberin in die Liste der journalistischen Mitarbeiter für die Wahl am 10.12.2025 angeordnet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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