Die KommAustria hat über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.570/24-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II“ im Versorgungsgebiet Kärnten, Steiermark und Südburgenland („MUX II - Kärnten, Steiermark und Südburgenland“), gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des von Johann Höber veranstalteten digitalen Programms „Radio Val Canale“ mit 31.10.2025 den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.