Die KommAustria hat über Anzeige der Antenne Österreich Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 26.06.2025, GZ 2025-0.405.790-3-A, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogrammes „Antenne Wien“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.580/24-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.06.2025, GZ 2025-253.085-4-A, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Niederösterreich und Nordburgenland“ gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Antenne Wien“ inklusive der Zusatzdienste „SLS“, „DLS“ und „JL“ im Standard DAB+ anstelle der oben genannten Multiplex Plattform über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2025, GZ 2025-0.240.942-2-A, zugeordnete Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“ verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes