• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    06.08.2025
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.600/25-002

Strafverfügung wegen verspäteter Anzeige einer Eigentumsänderung

Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Alpha Radio GmbH (vormals: Radio RU GmbH) in 1010 Wien, Zelinkagasse 2/2, zu verantworten, dass die am 20.06.2023 erfolgte Übertragung der Gesellschaftsanteile von B (1 %) und C (47 %) auf die IALLO GmbH nicht binnen vier Wochen ab Rechtswirksamkeit, sohin bis zum 18.07.2023, angezeigt wurde, da die Anzeige der Änderung erst am 01.12.2023 erfolgte und somit § 22 Abs. 4 PrR-G verletzt wurde.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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