Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Alpha Radio GmbH (vormals: Radio RU GmbH) in 1010 Wien, Zelinkagasse 2/2, zu verantworten, dass die am 20.06.2023 erfolgte Übertragung der Gesellschaftsanteile von B (1 %) und C (47 %) auf die IALLO GmbH nicht binnen vier Wochen ab Rechtswirksamkeit, sohin bis zum 18.07.2023, angezeigt wurde, da die Anzeige der Änderung erst am 01.12.2023 erfolgte und somit § 22 Abs. 4 PrR-G verletzt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes