Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Alpha Radio GmbH (vormals: Radio RU GmbH) in 1010 Wien, Zelinkagasse 2/2, zu verantworten, dass die am 20.06.2023 erfolgte Übertragung der Gesellschaftsanteile von B (1 %) und C (47 %) auf die IALLO GmbH nicht binnen vier Wochen ab Rechtswirksamkeit, sohin bis zum 18.07.2023, angezeigt wurde, da die Anzeige der Änderung erst am 01.12.2023 erfolgte und somit § 22 Abs. 4 PrR-G verletzt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF