Die KommAustria hat den Antrag der X Internet Unlimited Company („X“) auf Zuerkennung der Parteistellung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 24.10.2024, KOA 16.400/24-025, abgeschlossenen Verfahren zur Zulassung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien (RTR-GmbH, Fachbereich Medien), als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 21 Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG („Digital Services Act“, „DSA“), ABl. 2022, L 277, S. 56, und § 2 Abs. 3 Z 1 KDD-G gemäß Art. 21 Abs. 3 DSA iVm § 8 AVG zurückgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber