Die KommAustria hat der NRJ Digital Radio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G, die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.522/24-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX III“ für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 21.06.2024 erteilt.