Die KommAustria hat die durch den Bescheid der KommAustria vom 06.08.2025, GZ 2025-0.254.060-12-A, erteilte Zulassung der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk wird gemäß § 28d Abs. 4 PrR-G dahingehend geändert, dass sie ab Rechtskraft dieses Bescheides auch die bisher aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 28.01.2021, KOA 1.415/21-002, der Zulassung „Stadt Salzburg und Salzachtal“ der WELLE SALZBURG GmbH zugeordneten Übertragungskapazitäten, und zwar
44. „S JOHANN PONG 2 (Sternlehen) 107,5 MHz“,
45. „SALZBURG (Gaisberg) 106,2 MHz“ und
46. „ZELL AM SEE 2 (Bruck Glocknerstraße) 107,1 MHz“
umfasst.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes