• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    17.11.2025
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    ORS comm GmbH & Co KG
  • GZ
    2025-0.784.692-2-A

Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G

Die KommAustria hat über die Anzeigen der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.231/22008, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G, festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „K-TV“ (samt der Bereitstellung des Zusatzdienstes „Teletext“) sowie der Aufnahme des Programms „Hope TV“ in das Programmbouquet den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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