Die KommAustria hat über die Anzeigen der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.231/22008, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G, festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „K-TV“ (samt der Bereitstellung des Zusatzdienstes „Teletext“) sowie der Aufnahme des Programms „Hope TV“ in das Programmbouquet den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.