• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.04.2024
  • Unterkategorie
    Abschöpfung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 3.500/24-020

Abschöpfung nach § 38b ORF-G

Die KommAustria hat gemäß § 38b Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk dadurch, dass er am 18.11.2016 im Zuge des von ca. 22:41:58 bis ca. 22:54:10 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ausgestrahlten Sendungsteils „Die große Chance der Chöre – Die Entscheidung“ im Zuge der Präsentation der CD „Die große Chance der Chöre – Das Weihnachtsalbum“ Produktplatzierung ausgestrahlt und unmittelbar zum Kauf dieser Ware aufgefordert, gegen die Bestimmungen gemäß §16 Abs. 5 Z 2 ORF-verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von insgesamt EUR 5.498,79,- erlangt hat. Dieser Betrag wird gemäß § 38b Abs. 1 letzter Satz ORF-G für abgeschöpft erklärt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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