Die KommAustria hat gemäß § 38b Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk dadurch, dass er am 18.11.2016 im Zuge des von ca. 22:41:58 bis ca. 22:54:10 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ausgestrahlten Sendungsteils „Die große Chance der Chöre – Die Entscheidung“ im Zuge der Präsentation der CD „Die große Chance der Chöre – Das Weihnachtsalbum“ Produktplatzierung ausgestrahlt und unmittelbar zum Kauf dieser Ware aufgefordert, gegen die Bestimmungen gemäß §16 Abs. 5 Z 2 ORF-verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von insgesamt EUR 5.498,79,- erlangt hat. Dieser Betrag wird gemäß § 38b Abs. 1 letzter Satz ORF-G für abgeschöpft erklärt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“