Die KommAustria hat gemäß § 38b Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk dadurch, dass er am 18.11.2016 im Zuge des von ca. 22:41:58 bis ca. 22:54:10 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ausgestrahlten Sendungsteils „Die große Chance der Chöre – Die Entscheidung“ im Zuge der Präsentation der CD „Die große Chance der Chöre – Das Weihnachtsalbum“ Produktplatzierung ausgestrahlt und unmittelbar zum Kauf dieser Ware aufgefordert, gegen die Bestimmungen gemäß §16 Abs. 5 Z 2 ORF-verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von insgesamt EUR 5.498,79,- erlangt hat. Dieser Betrag wird gemäß § 38b Abs. 1 letzter Satz ORF-G für abgeschöpft erklärt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.