Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend ihre Kanäle auf den Plattformen Instagram, TikTok und YouTube wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.