• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    16.12.2025
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.784.498-3-A

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend ihre Kanäle auf den Plattformen Instagram, TikTok und YouTube wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen