Die KommAustria hat über die Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 27.03.2023, KOA 4.270/23-002, berichtigt mit Bescheid vom 17.05.2023, KOA 4.270/23-007, erteilten Zulassung zum Betrieb der bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX F“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des Programms „Radio Maria“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 sowie des § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria