Die KommAustria hat über die Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 27.03.2023, KOA 4.270/23-002, berichtigt mit Bescheid vom 17.05.2023, KOA 4.270/23-007, erteilten Zulassung zum Betrieb der bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX F“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des Programms „Radio Maria“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 sowie des § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes