Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „NEUNKIRCHEN 2 (Am Spitz) 107,5 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 02.02.2021, KOA 1.701/20-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.07.2024, KOA 1.701/24-009, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“