• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    13.11.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    web eXXpress Medien Holding GmbH
  • GZ
    2025-0.278.854-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendienstenbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die web eXXpress Medien Holding GmbH als Anbieterin von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf § 10 Abs. 7 vierter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die am 31.10.2024 wirksam gewordenen Kapitalerhöhung an der Mediendiensteanbieterin, die dazu führte, dass die im Zeitpunkt der letzten Anzeige der Eigentumsverhältnisse an die Regulierungsbehörde noch nicht an der Mediendiensteanbieterin beteiligte VIUS SE & Co, KGaA (HRB 247426) nunmehr 50 % der Anteile an der Mediendiensteanbeiterin hielt, nicht binnen vier Wochen bei der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen